Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 13.05.2025
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Nachstehende allgemeine Agenturbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Geschäfte der RR Digital Solutions UG, Maximinplatz 1, 56856 Zell (Mosel) (nachfolgend: RRDS) einerseits und dem AUFTRAGGEBER (nachfolgend: AUFTRAGGEBER) andererseits, zusammen auch „die PARTEIEN" genannt.
1.2. AUFTRAGGEBER im Sinne dieser AGB können ausschließlich Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sein.
1.3. Alle Leistungen und Angebote von RRDS erfolgen ausschließlich auf Basis dieser AGB.
1.4. Abweichende Geschäftsbedingungen des AUFTRAGGEBERS gelten als von RRDS zurückgewiesen, es sei denn, RRDS hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch für den Fall, dass RRDS in Kenntnis der AGB des Auftraggebers vorbehaltlos Leistungen erbringt.
2. Leistungsangebot der RRDS
2.1. Im Rahmen der Suchmaschinenoptimierung (SEO) stellt RRDS dem AUFTRAGGEBER Leistungen zur Verfügung, die darauf ausgerichtet sind, die Auffindbarkeit seiner Internetpräsenz zu verbessern und/oder die Nutzerinteraktion zu steigern. Dazu zählen sowohl Handlungsempfehlungen zur Optimierung der eigenen Website des AUFTRAGGEBERS (Onpage-Optimierung) als auch Maßnahmen auf externen Webseiten (Offpage-Optimierung). Das Ziel der Tätigkeit von RRDS besteht darin, die Platzierung einer bestimmten Seite oder Domain innerhalb der organischen Trefferlisten relevanter Suchmaschinen zu optimieren. Eine Garantie für das Erreichen einer bestimmten Position kann jedoch nicht gegeben werden, da diese auch durch die Aktivitäten und Angebote konkurrierender Websites beeinflusst wird, die unter denselben Suchbegriffen gelistet sind.
2.2. Eine Offpage-Maßnahme von RRDS zur Steigerung der Sichtbarkeit in Suchmaschinen ist das sogenannte Offsite-Seeding. Hierbei handelt es sich um die gezielte Platzierung von Verlinkungen zur Website des Kunden auf Internetpräsenzen Dritter. Im Rahmen des RRDS-Offsite-Seedings erstellt RRDS Inhalte – insbesondere Artikel – und stellt diese ausgewählten externen Webseitenbetreibern zur Publizierung zur Verfügung. Die Leistungen von RRDS umfassen sowohl die inhaltliche Erstellung (Texte, Bilder, Grafiken usw.) als auch die Auswahl geeigneter Publikationspartner sowie das Projektmanagement bis zur Veröffentlichung des Beitrags. Eine besondere Variante des Offsite-Seedings ist das sogenannte Brand-Mentioning: Hierbei werden Inhalte für den Kunden auf externen Websites platziert ohne eine Verlinkung als Ziel zu haben.
2.3. Unter dem Begriff SEA (Search Engine Advertising) bietet RRDS Dienstleistungen zur Konzeption geeigneter Werbeanzeigen, die Beratung hierzu sowie die Messung des Erfolgs der Maßnahmen an.
2.4. Die Dienstleistung „Content" der RRDS umfasst sowohl die Optimierung bestehender Inhalte als auch die Erstellung von neuen Inhalten, die zur Veröffentlichung auf kundeneigenen Projektseiten bestimmt sind.
3. Vertragsabschluss & Vertragsdurchführung
3.1. Sämtliche Angebote sowie Leistungs- und Preisangaben von RRDS sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen und Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung durch RRDS, beispielsweise in Form einer Auftragsbestätigung, durch Ausführung der Leistung, durch Versand eines Lieferscheins oder Ausstellung einer Rechnung.
3.2. Stellt sich nach Auftragserteilung heraus, dass sich der Leistungsumfang eines Pauschalangebots aufgrund veränderter Vorstellungen und Anforderungen des AUFTRAGGEBERS erheblich erweitert, ist RRDS berechtigt, ein Nachtragsangebot zu den zusätzlichen Leistungen vorzulegen. Reagiert der AUFTRAGGEBER innerhalb von fünf Werktagen nicht auf dieses Angebot und beginnt RRDS unter Kenntnis des AUFTRAGGEBERS mit der erweiterten Leistungserbringung, gilt das Nachtragsangebot als angenommen.
3.3. RRDS ist befugt, Dritte (Erfüllungsgehilfen) mit der Erfüllung einzelner oder sämtlicher vertraglicher Verpflichtungen zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt im Namen und auf Rechnung von RRDS. RRDS übernimmt die Produktionsüberwachung und prüft das Ergebnis. Dem AUFTRAGGEBER ist es untersagt, Zahlungen unmittelbar an Subunternehmer von RRDS zu leisten.
4. Leistungs- und Lieferzeiten
4.1. Alle von RRDS angegebenen Termine und Fristen gelten ab dem Tag der Auftragsbestätigung oder der Freigabe durch den AUFTRAGGEBER, sofern vorhanden. Sie sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes oder ein Fixgeschäft vereinbart wurde.
4.2. Erfordert die Ausführung des Auftrags Informationen vom AUFTRAGGEBER, beginnen Fristen erst ab deren vollständigem Eingang bei RRDS.
4.3. Verzögerungen infolge höherer Gewalt oder unvorhersehbarer, von RRDS nicht zu vertretender Umstände berechtigen RRDS, verbindlich vereinbarte Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit zu verlängern oder bei andauernder Unmöglichkeit vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
4.4. RRDS informiert den AUFTRAGGEBER unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung sowie deren voraussichtliche Dauer. Können Leistungen endgültig nicht erbracht werden, verpflichtet sich RRDS zur Rückerstattung des hierfür gezahlten Entgelts.
4.5. Links, die im Rahmen des RRDS-Offsite-Seeding erstellt werden, gelten als „Lifetime-Links" ohne festgelegtes Ablaufdatum. RRDS gewährleistet eine Funktionsfähigkeit der Links für 365 Kalendertage ab Übermittlung des entsprechenden Berichts an den AUFTRAGGEBER. Die Funktionsfähigkeit bedeutet die öffentliche Erreichbarkeit des Links ohne Registrierungspflicht. Für Brand Mentioning gilt diese Garantie nicht.
4.6. Sollte ein solcher Link innerhalb der garantierten Laufzeit gelöscht oder nicht mehr öffentlich zugänglich sein, hat der AUFTRAGGEBER das Recht, von RRDS einen gleichwertigen Ersatzlink zu verlangen oder die anteilige Vergütung für den betroffenen Link erstattet zu bekommen.
5. Vertragslaufzeit
5.1. Die Vertragslaufzeit bestimmt sich nach den individuellen Vereinbarungen zwischen den PARTEIEN.
5.2. Liegt keine besondere Vereinbarung vor, beträgt die Vertragslaufzeit bei auf Dauer angelegten Geschäftsfeldern von RRDS (z.B. Offsite-Seeding, SEO- und SEA-Beratung) 12 Kalendermonate ab Annahme des Auftrags durch RRDS.
5.3. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern nicht eine PARTEI den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers – Referenznennung
6.1. Der AUFTRAGGEBER verpflichtet sich, RRDS bestmöglich zu unterstützen, insbesondere durch zeitnahe und vollständige Bereitstellung aller für die Auftragserfüllung erforderlichen Inhalte, Systemzugänge und Online-Accounts.
6.2. Kommt der AUFTRAGGEBER diesen Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, ist RRDS berechtigt, den Auftrag ohne weitere Fristsetzung zu kündigen und den entstandenen Aufwand gemäß marktüblichen Stundensätzen abzurechnen.
6.3. Mit Auftragserteilung räumt der AUFTRAGGEBER RRDS bis auf Widerruf das Recht ein, seinen Namen und sein Firmenlogo zu Referenzzwecken auf der Webseite sowie in Marketingmaterialien von RRDS zu verwenden.
6.4. Der AUFTRAGGEBER verpflichtet sich, wesentliche Änderungen seines Unternehmens (z.B. Umfirmierung, Adressänderung, Rechtsformänderung, Änderung der USt-IdNr.) RRDS unverzüglich mitzuteilen.
6.5. Der AUFTRAGGEBER sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an den Domains und Webseiten verfügt, die Gegenstand eines Auftrags sind.
7. Preise und Zahlungen
7.1. Die Leistungen von RRDS basieren stets auf einem zuvor in Textform erstellten Angebot. Liegt kein schriftliches Angebot vor oder wird die Leistungserbringung durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des AUFTRAGGEBERS abgebrochen oder der Auftrag vom AUFTRAGGEBER selbst beendet, erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste oder nach billigem Ermessen von RRDS zu marktüblichen Stundensätzen.
7.2. RRDS stellt dem AUFTRAGGEBER für die beauftragten Leistungen eine Rechnung aus. Diese ist ohne Abzug sofort fällig und durch Überweisung auf das von RRDS angegebene Geschäftskonto zu begleichen.
7.3. RRDS behält sich das Recht vor, Vorauszahlungen zu verlangen und die Leistungserbringung erst nach vollständigem Zahlungseingang sowie Übermittlung aller erforderlichen Daten zu beginnen.
7.4. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese von RRDS anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
7.5. Der AUFTRAGGEBER verzichtet darauf, ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäftsbeziehungen geltend zu machen. Teilleistungen dürfen separat abgerechnet werden. Eine Zahlung gilt als erfolgt, sobald der Betrag dem Konto von RRDS gutgeschrieben wurde.
7.6. Gerät der AUFTRAGGEBER trotz Mahnung in Zahlungsverzug, ist RRDS berechtigt, den Vertrag unverzüglich zu kündigen oder auszusetzen.
7.7. Befindet sich der AUFTRAGGEBER mit Zahlungen im Verzug, kann RRDS die Erbringung weiterer Leistungen bis zur Begleichung der offenen Forderungen verweigern.
8. Haftung
8.1. RRDS haftet für Schäden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von RRDS oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet RRDS auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
8.3. Für die inhaltliche Richtigkeit von vom AUFTRAGGEBER bereitgestellten Texten, Daten und Bildern übernimmt RRDS keine Verantwortung. Werden hierdurch Rechte Dritter verletzt, stellt der AUFTRAGGEBER RRDS auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei.
8.4. Der AUFTRAGGEBER ist verpflichtet, die im Rahmen des Content Marketings erstellten Inhalte vor Veröffentlichung auf sachliche Richtigkeit zu prüfen. Die rechtliche Verantwortung für Inhalte auf den eigenen Internetseiten trägt ausschließlich der AUFTRAGGEBER.
8.5. Eine Prüfung der Internetseiten auf Konformität mit Suchmaschinenrichtlinien gehört nicht zu den Pflichten von RRDS, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
8.6. Für Auswahl und Einsatz von Suchbegriffen, Keywords oder zu optimierenden Begriffen übernimmt RRDS keine Haftung, es sei denn, eine fehlerhafte Auswahl erfolgt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
8.7. Im Rahmen von SEA-Kampagnen übernimmt RRDS keine Haftung für etwaige negative Entwicklungen bei Ranking, Conversion-Rate, Klickzahlen oder Umsatzverlusten, die auf Nutzerverhalten zurückzuführen sind.
8.8. Mängelanzeigen sind unverzüglich und schriftlich zu erheben.
8.9. Änderungen in der Sichtbarkeit von Webseiten in Suchmaschinen sowie eine mögliche De-Indexierung begründen keine Schadensersatzansprüche gegen RRDS, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
8.10. Schadensersatzansprüche gegen RRDS müssen innerhalb eines Jahres nach Kenntnis von Schaden und Schadensursache geltend gemacht werden, spätestens jedoch innerhalb von fünf Jahren nach Entstehung des Anspruchs.
9. Urheberrechtliche Nutzungsrechte
9.1. RRDS besitzt, sofern nicht anders vereinbart, die ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte an gelieferten Texten und grafischen Arbeiten.
9.2. Für vom AUFTRAGGEBER in Auftrag gegebene Inhalte überträgt RRDS diesem die ausschließlichen, zeitlich und örtlich unbeschränkten Nutzungsrechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung. Ein Bearbeitungsrecht wird nicht eingeräumt.
9.3. Werden Inhalte für Webseiten Dritter (z.B. im Offsite-Seeding) erstellt, erhalten diese lediglich eingeschränkte Nutzungsrechte zur Veröffentlichung.
9.4. An Entwürfen, Korrekturabzügen, Rohdaten und Arbeitsunterlagen erhält der AUFTRAGGEBER grundsätzlich keine Nutzungsrechte, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
9.5. Stellt der AUFTRAGGEBER Inhalte zur Verfügung, räumt er RRDS die notwendigen Nutzungsrechte ein, einschließlich des Bearbeitungs- und Vervielfältigungsrechts.
10. Datenschutz und Datenspeicherung
10.1. RRDS erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des AUFTRAGGEBERS ausschließlich zur Vertragsabwicklung unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere des BDSG und der DSGVO. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Leistungserbringung notwendig ist.
10.2. Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen von RRDS in ihrer jeweils aktuellen Fassung, abrufbar unter rrds.de/datenschutz.
11. Geheimhaltungspflichten
11.1. Die PARTEIEN verpflichten sich, alle Kenntnisse über die jeweils andere PARTEI und/oder deren Geschäftstätigkeit, die in Zusammenhang mit einem Auftrag bekannt werden, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln.
11.2. Die in dieser Klausel aufgeführten Verpflichtungen gelten nicht für vertrauliche Informationen, die öffentlich zugänglich sind, bereits im Besitz der empfangenden Partei waren, von einem unabhängigen Dritten erhalten wurden, selbständig entwickelt wurden, oder durch behördliche Aufforderung offengelegt werden müssen.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2. Erfüllungsort der Beauftragung ist der Sitz von RRDS in Trier.
12.3. Für den Auftraggeber liegt der ausschließliche Gerichtsstand am Sitz von RRDS in Trier. RRDS ist jedoch berechtigt, an jedem anderen zuständigen Gericht seine Rechte geltend zu machen.
12.4. Die Rechte des AUFTRAGGEBERS aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
12.5. Alleinverbindliche Vertragssprache ist Deutsch.
12.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.