Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Nachstehende allgemeine Agenturbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Geschäfte
der RR Digital Solutions UG, Maximinplatz 1, 56856 Zell (Mosel) (nachfolgend: RRDS) einerseits
und dem AUFTRAGGEBER (nachfolgend: AUFTRAGGEBER) andererseits, zusammen auch „die
PARTEIEN“ genannt.
1.2. AUFTRAGGEBER im Sinne dieser AGB können ausschließlich Unternehmer i.S.d. § 14 BGB
sein.
1.3. Alle Leistungen und Angebote von RRDS erfolgen ausschließlich auf Basis dieser AGB.
1.4. Abweichende Geschäftsbedingungen des AUFTRAGGEBERS gelten als von RRDS
zurückgewiesen, es sei denn, RRDS hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Dies
gilt auch für den Fall, dass RRDS in Kenntnis der AGB des Auftraggebers vorbehaltlos Leistungen
erbringt.
2. Leistungsangebot der RRDS
2.1. Im Rahmen der Suchmaschinenoptimierung (SEO) stellt RRDS dem AUFTRAGGEBER
Leistungen zur Verfügung, die darauf ausgerichtet sind, die Auffindbarkeit seiner Internetpräsenz
zu verbessern und/oder die Nutzerinteraktion zu steigern. Dazu zählen sowohl
Handlungsempfehlungen zur Optimierung der eigenen Website des AUFTRAGGEBERS (Onpage
Optimierung) als auch Maßnahmen auf externen Webseiten (Offpage-Optimierung). Das Ziel der
Tätigkeit von RRDS besteht darin, die Platzierung einer bestimmten Seite oder Domain innerhalb
der organischen Trefferlisten relevanter Suchmaschinen zu optimieren. Eine Garantie für das
Erreichen einer bestimmten Position kann jedoch nicht gegeben werden, da diese auch durch die
Aktivitäten und Angebote konkurrierender Websites beeinflusst wird, die unter denselben
Suchbegriffen gelistet sind.
2.2 Eine Offpage-Maßnahme von RRDS zur Steigerung der Sichtbarkeit in Suchmaschinen ist das
sogenannte Offsite-Seeding. Hierbei handelt es sich um die gezielte Platzierung von Verlinkungen
zur Website des Kunden auf Internetpräsenzen Dritter. Im Rahmen des RRDS-Offsite-Seedings
erstellt RRDS Inhalte – insbesondere Artikel – und stellt diese ausgewählten externen
Webseitenbetreibern zur Publizierung zur Verfügung. Die Leistungen von RRDS umfassen sowohl
die inhaltliche Erstellung (Texte, Bilder, Grafiken usw.) als auch die Auswahl geeigneter
Publikationspartner sowie das Projektmanagement bis zur Veröffentlichung des Beitrags. Eine
besondere Variante des Offsite-Seedings ist das sogenannte Brand-Mentioning: Hierbei werden
Inhalte für den Kunden auf externen Websites platziert ohne eine Verlinkung als Ziel zu haben.
2.3. Unter dem Begriff SEA (Search Engine Advertising) bietet RRDS Dienstleistungen zur
Konzeption geeigneter Werbeanzeigen, die Beratung hierzu sowie die Messung des Erfolgs der
Maßnahmen an.
2.4. Die Dienstleistung „Content “ der RRDS umfasst sowohl die Optimierung bestehender Inhalte
als auch die Erstellung von neuen Inhalten, die zur Veröffentlichung auf kundeneigenen
Projektseiten bestimmt sind.
3. Vertragsabschluss & Vertragsdurchführung
3.1. Sämtliche Angebote sowie Leistungs- und Preisangaben von RRDS sind freibleibend und
unverbindlich. Bestellungen und Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung durch
RRDS, beispielsweise in Form einer Auftragsbestätigung, durch Ausführung der Leistung, durch
Versand eines Lieferscheins oder Ausstellung einer Rechnung.
3.2. Stellt sich nach Auftragserteilung heraus, dass sich der Leistungsumfang eines
Pauschalangebots aufgrund veränderter Vorstellungen und Anforderungen des AUFTRAGGEBERS
erheblich erweitert, ist RRDS berechtigt, ein Nachtragsangebot zu den zusätzlichen Leistungen
(gegebenenfalls einschließlich der ursprünglichen Leistungen) vorzulegen. Reagiert der
AUFTRAGGEBER innerhalb von fünf Werktagen nicht auf dieses Angebot und beginnt RRDS unter
Kenntnis des AUFTRAGGEBERS mit der erweiterten Leistungserbringung, gilt das
Nachtragsangebot als angenommen.
3.3. RRDS ist befugt, Dritte (Erfüllungsgehilfen) mit der Erfüllung einzelner oder sämtlicher
vertraglicher Verpflichtungen zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt im Namen und auf
Rechnung von RRDS. RRDS übernimmt die Produktionsüberwachung und prüft das Ergebnis.
Dem AUFTRAGGEBER ist es untersagt, Zahlungen unmittelbar an Subunternehmer von RRDS zu
leisten.
4. Leistungs- und Lieferzeiten
4.1. Alle von RRDS angegebenen Termine und Fristen gelten ab dem Tag der Auftragsbestätigung
oder der Freigabe durch den AUFTRAGGEBER, sofern vorhanden. Sie sind unverbindlich, soweit
nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes oder ein Fixgeschäft vereinbart wurde.
4.2. Erfordert die Ausführung des Auftrags Informationen vom AUFTRAGGEBER, beginnen Fristen
erst ab deren vollständigem Eingang bei RRDS.
4.3. Verzögerungen infolge höherer Gewalt oder unvorhersehbarer, von RRDS nicht zu
vertretender Umstände – wie Streik, behördliche Maßnahmen, rechtmäßige Aussperrungen,
Quarantäne von Mitarbeitern oder Kommunikationsstörungen – berechtigen RRDS, verbindlich
vereinbarte Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Wiederanlaufzeit zu verlängern oder bei andauernder Unmöglichkeit vom Vertrag ganz oder
teilweise zurückzutreten.
4.4. RRDS informiert den AUFTRAGGEBER unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung
sowie deren voraussichtliche Dauer. Können Leistungen endgültig nicht erbracht werden,
verpflichtet sich RRDS zur Rückerstattung des hierfür gezahlten Entgelts.
4.5. Links, die im Rahmen des RRDS-Offsite-Seeding erstellt werden, gelten als „Lifetime-Links“
ohne festgelegtes Ablaufdatum. RRDS gewährleistet eine Funktionsfähigkeit der Links für 365
Kalendertage ab Übermittlung des entsprechenden Berichts an den AUFTRAGGEBER. Die
Funktionsfähigkeit bedeutet die öffentliche Erreichbarkeit des Links ohne Registrierungspflicht.
Für Brand Mentioning gilt diese Garantie nicht.
4.6. Sollte ein solcher Link innerhalb der garantierten Laufzeit gelöscht oder nicht mehr öffentlich
zugänglich sein, hat der AUFTRAGGEBER das Recht, von RRDS einen gleichwertigen Ersatzlink zu
verlangen oder die anteilige Vergütung für den betroffenen Link erstattet zu bekommen.
5. Vertragslaufzeit
5.1. Die Vertragslaufzeit bestimmt sich nach den individuellen Vereinbarungen zwischen den
PARTEIEN.
5.2. Liegt keine besondere Vereinbarung vor, beträgt die Vertragslaufzeit bei auf Dauer angelegten
Geschäftsfeldern von RRDS (z.B. Offsite-Seeding, SEO- und SEA-Beratung) 12 Kalendermonate
ab Annahme des Auftrags durch RRDS.
5.3. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern nicht eine
PARTEI den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt. Das
Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.
6. Mitwirkungspflichten des AUFTRAGGEBERS – Referenznennung
6.1. Der AUFTRAGGEBER verpflichtet sich, RRDS bestmöglich zu unterstützen, insbesondere
durch zeitnahe und vollständige Bereitstellung aller für die Auftragserfüllung erforderlichen
Inhalte, Systemzugänge und Online-Accounts.
6.2. Kommt der AUFTRAGGEBER diesen Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Aufforderung mit
angemessener Fristsetzung nicht nach, ist RRDS berechtigt, den Auftrag ohne weitere
Fristsetzung zu kündigen und den entstandenen Aufwand gemäß marktüblichen Stundensätzen
abzurechnen.
6.3. Mit Auftragserteilung räumt der AUFTRAGGEBER RRDS bis auf Widerruf das Recht ein, seinen
Namen und sein Firmenlogo zu Referenzzwecken auf der Webseite sowie in Marketingmaterialien
von RRDS zu verwenden. Eine Nennung gegenüber Dritten zum Zweck der Vertragserfüllung stellt
keine Referenznennung dar und ist stets zulässig.
6.4. Der AUFTRAGGEBER verpflichtet sich, wesentliche Änderungen seines Unternehmens (z.B.
Umfirmierung, Adressänderung, Rechtsformänderung, Änderung der USt-IdNr.) RRDS
unverzüglich mitzuteilen.
6.5. Der AUFTRAGGEBER sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an den Domains und
Webseiten verfügt, die Gegenstand eines Auftrags sind. Auf Verlangen wird er dies schriftlich
gegenüber RRDS belegen.
7. Preise und Zahlungen
7.1. Die Leistungen von RRDS basieren stets auf einem zuvor in Textform erstellten Angebot. Liegt
kein schriftliches Angebot vor oder wird die Leistungserbringung durch eine Verletzung der
Mitwirkungspflichten des AUFTRAGGEBERS gemäß Ziffer 6 dieser AGB abgebrochen oder der
Auftrag vom AUFTRAGGEBER selbst beendet, erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der zum
Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste oder nach billigem Ermessen von RRDS zu
marktüblichen Stundensätzen. Im Falle einer abgebrochenen Beauftragung auf Basis eines
Angebots darf die Abrechnungssumme die ursprünglich vereinbarte Angebotssumme nicht
überschreiten. Ersparte Aufwendungen hat sich RRDS anrechnen zu lassen.
7.2. RRDS stellt dem AUFTRAGGEBER für die beauftragten Leistungen eine Rechnung aus. Diese
ist ohne Abzug sofort fällig und durch Überweisung auf das von RRDS angegebene
Geschäftskonto zu begleichen.
7.3. RRDS behält sich das Recht vor, Vorauszahlungen zu verlangen und die Leistungserbringung
erst nach vollständigem Zahlungseingang sowie Übermittlung aller erforderlichen Daten zu
beginnen.
7.4. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese von RRDS anerkannt
oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
7.5. Der AUFTRAGGEBER verzichtet darauf, ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder
anderen Geschäftsbeziehungen geltend zu machen. Zahlungen werden stets auf die älteste
offene Forderung angerechnet, ungeachtet etwaiger anderweitiger Tilgungsbestimmungen.
Teilleistungen dürfen separat abgerechnet werden. Eine Zahlung gilt als erfolgt, sobald der Betrag
dem Konto von RRDS gutgeschrieben wurde.
7.6. Gerät der AUFTRAGGEBER trotz Mahnung in Zahlungsverzug, ist RRDS berechtigt, den Vertrag
unverzüglich zu kündigen oder auszusetzen, ohne dass es einer weiteren Ankündigung bedarf.
7.7. Befindet sich der AUFTRAGGEBER mit Zahlungen im Verzug, kann RRDS die Erbringung
weiterer Leistungen bis zur Begleichung der offenen Forderungen verweigern.
8. Haftung
8.1. RRDS haftet für Schäden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese auf
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von RRDS oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen
sowie bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet RRDS auch für leichte Fahrlässigkeit,
jedoch nur bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
8.3. Für die inhaltliche Richtigkeit von vom AUFTRAGGEBER bereitgestellten Texten, Daten und
Bildern übernimmt RRDS keine Verantwortung. Werden hierdurch Rechte Dritter verletzt, stellt
der AUFTRAGGEBER RRDS auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei und übernimmt
die daraus entstehenden Kosten.
8.4. Der AUFTRAGGEBER ist verpflichtet, die im Rahmen des Content Marketings erstellten
Inhalte vor Veröffentlichung auf sachliche Richtigkeit zu prüfen. Die rechtliche Verantwortung für
Inhalte auf den eigenen Internetseiten trägt ausschließlich der AUFTRAGGEBER.
8.5. Eine Prüfung der Internetseiten auf Konformität mit Suchmaschinenrichtlinien gehört nicht
zu den Pflichten von RRDS, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
8.6. Für Auswahl und Einsatz von Suchbegriffen, Keywords oder zu optimierenden Begriffen
übernimmt RRDS keine Haftung, es sei denn, eine fehlerhafte Auswahl erfolgt vorsätzlich oder
grob fahrlässig.
8.7. Im Rahmen von SEA-Kampagnen übernimmt RRDS keine Haftung für etwaige negative
Entwicklungen bei Ranking, Conversion-Rate, Klickzahlen oder Umsatzverlusten, die auf
Nutzerverhalten zurückzuführen sind.
8.8. Mängelanzeigen sind unverzüglich und schriftlich zu erheben. Liegt der Mangel außerhalb der
Verantwortlichkeit von RRDS, wird RRDS diesen an den Verursacher weiterleiten. RRDS tritt
gegebenenfalls eigene Ersatzansprüche an den AUFTRAGGEBER ab. Im Zweifelsfall kann ein
unabhängiges Gutachten eingeholt werden, dessen Kosten der AUFTRAGGEBER trägt.
8.9. Änderungen in der Sichtbarkeit von Webseiten in Suchmaschinen sowie eine mögliche De
Indexierung begründen keine Schadensersatzansprüche gegen RRDS, sofern kein vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Dem AUFTRAGGEBER ist bekannt, dass sich
Suchmaschinen-Rankings jederzeit verändern können.
8.10. Schadensersatzansprüche gegen RRDS müssen innerhalb eines Jahres nach Kenntnis von
Schaden und Schadensursache geltend gemacht werden, spätestens jedoch innerhalb von fünf
Jahren nach Entstehung des Anspruchs, soweit keine längeren gesetzlichen Fristen gelten.
9. Urheberrechtliche Nutzungsrechte
9.1. RRDS besitzt, sofern nicht anders vereinbart, die ausschließlichen urheberrechtlichen
Nutzungsrechte an gelieferten Texten und grafischen Arbeiten. Drittanbieter-Bildmaterial wird für
den jeweiligen Zweck lizenziert.
9.2. Für vom AUFTRAGGEBER in Auftrag gegebene Inhalte überträgt RRDS diesem die
ausschließlichen, zeitlich und örtlich unbeschränkten Nutzungsrechte, insbesondere das Recht
zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung. Ein Bearbeitungsrecht
wird nicht eingeräumt. Lizenzen für Drittmaterial werden entsprechend übertragen.
9.3. Werden Inhalte für Webseiten Dritter (z.B. im Offsite-Seeding) erstellt, erhalten diese lediglich
eingeschränkte Nutzungsrechte zur Veröffentlichung. Drittmaterialien werden erforderlichenfalls
ebenfalls an diese Dritten lizenziert.
9.4. An Entwürfen, Korrekturabzügen, Rohdaten und Arbeitsunterlagen erhält der
AUFTRAGGEBER grundsätzlich keine Nutzungsrechte, sofern keine anderweitige Vereinbarung
getroffen wurde.
9.5. Stellt der AUFTRAGGEBER Inhalte zur Verfügung, räumt er RRDS die notwendigen
Nutzungsrechte ein, einschließlich des Bearbeitungs- und Vervielfältigungsrechts. Er versichert,
über alle hierfür erforderlichen Rechte zu verfügen.
10. Datenschutz und Datenspeicherung
10.1. RRDS erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des AUFTRAGGEBERS
ausschließlich zur Vertragsabwicklung unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze,
insbesondere des BDSG und der DSGVO. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur
Leistungserbringung notwendig ist, insbesondere bei Domainregistrierungen und externem
Linkaufbau, wobei diese Daten öffentlich zugänglich werden können. Für Zahlungsabwicklungen
oder Bonitätsprüfungen kann eine Übermittlung ebenfalls erfolgen.
10.2. Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen von RRDS in ihrer jeweils aktuellen
Fassung, abrufbar unter https://www.RRDS.de/datenschutz.
11. Geheimhaltungspflichten
11.1. Die PARTEIEN verpflichten sich, alle Kenntnisse über die jeweils andere PARTEI und/oder
deren Geschäftstätigkeit, die in Zusammenhang mit einem Auftrag des AUFTRAGGEBERS
bekannt werden, zeitlich unbeschränkt, d.h. auch nach Erfüllung eines Vertrages und Beendigung
der Zusammenarbeit, streng vertraulich zu behandeln und sowohl die Mitarbeiter der jeweiligen
PARTEI sowie die Erfüllungsgehilfen von RRDS als auch sonstige Dritte, die durch den
AUFRAGGEBER in die gemeinsame Zusammenarbeit involviert werden, ebenfalls in gleicher
Weise zu Stillschweigen zu verpflichten.
11.2. Die in dieser Klausel 11 aufgeführten Verpflichtungen gelten nicht für vertrauliche
Informationen, bezüglich derer die empfangende Partei nachweisen kann, dass: – sie öffentlich sind oder wurden und zwar anders als durch Verletzung der Klausel 11, oder – sie schon vor Offenlegung durch die andere Partei im Besitz der empfangenden Partei
waren, oder – sie sie von einem unabhängigen Dritten erhalten hat, der das Recht besitzt, diese zu
veröffentlichen; oder – sie selbständig von der empfangenden Partei entwickelt wurden; oder – sie zu deren Veröffentlichung von einer Regierungsbehörde aufgefordert wurde,
vorausgesetzt, dass die dazu aufgeforderte Partei die andere Partei unverzüglich
schriftlich über diese Aufforderung informiert.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2. Erfüllungsort der Beauftragung ist der Sitz von RRDS in Trier.
12.3. Für den Auftraggeber liegt der ausschließliche Gerichtsstand am Sitz von RRDS in Trier.
RRDS ist jedoch berechtigt an jedem anderen zuständigen Gericht seine Rechte geltend zu
machen.
12.4. Die Rechte des AUFTRAGGEBERS aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
12.5. Alleinverbindliche Vertragssprache ist Deutsch. Dies gilt auch dann, wenn Vereinbarungen,
Verträge, Zusagen und/oder Absprachen außer in Deutsch auch in einer anderen Vertragssprache
abgefasst sind. Falls Unterschiede zwischen der deutschen und fremdsprachigen Fassung von
Vereinbarungen, Verträgen, Zusagen und/oder Absprachen auftreten, hat die in deutscher
Fassung vorliegende Formulierung Vorrang.
12.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 13.05.2025