1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Nachstehende allgemeine Agenturbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Geschäfte der RR Digital Solutions GmbH, Maximinplatz 1, 56856 Zell (Mosel) (nachfolgend: RRDS) einerseits und dem AUFTRAGGEBER (nachfolgend: AUFTRAGGEBER) andererseits, zusammen auch „die PARTEIEN“ genannt.
1.2. AUFTRAGGEBER im Sinne dieser AGB können ausschließlich Unternehmer i. S. d. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sein. Mit der Beauftragung bestätigt der AUFTRAGGEBER, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3. Alle Leistungen und Angebote von RRDS erfolgen ausschließlich auf Basis dieser AGB.
1.4. Abweichende Geschäftsbedingungen des AUFTRAGGEBERS gelten als von RRDS zurückgewiesen, es sei denn, RRDS hätte diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch für den Fall, dass RRDS in Kenntnis der AGB des AUFTRAGGEBERS vorbehaltlos Leistungen erbringt.
1.5. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte gleicher Art mit dem AUFTRAGGEBER, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
1.6. Für die Nutzung der von RRDS bereitgestellten Online-Plattform gelten ergänzend die Plattform-Nutzungsbedingungen von RRDS. Für Aufträge gehen diese AGB vor.
2. Leistungsangebot der RRDS
2.1. Im Rahmen der Suchmaschinenoptimierung (SEO) stellt RRDS dem AUFTRAGGEBER Leistungen zur Verfügung, die darauf ausgerichtet sind, die Auffindbarkeit seiner Internetpräsenz zu verbessern und/oder die Nutzerinteraktion zu steigern. Dazu zählen sowohl Handlungsempfehlungen zur Optimierung der eigenen Website des AUFTRAGGEBERS (Onpage-Optimierung) als auch Maßnahmen auf externen Webseiten (Offpage-Optimierung). Ziel der Tätigkeit von RRDS ist die Verbesserung der Platzierung einer bestimmten Seite oder Domain innerhalb der organischen Trefferlisten relevanter Suchmaschinen. Eine Garantie für das Erreichen einer bestimmten Position kann nicht gegeben werden, da diese auch durch die Aktivitäten und Angebote konkurrierender Websites sowie durch die Bewertungsverfahren der Suchmaschinenbetreiber beeinflusst wird.
2.2. Eine Offpage-Maßnahme von RRDS ist das Offsite-Seeding. Hierbei handelt es sich um die gezielte Platzierung von Verlinkungen zur Website des AUFTRAGGEBERS auf Internetpräsenzen Dritter. RRDS erstellt hierfür Inhalte – insbesondere Artikel – und stellt diese ausgewählten externen Seitenbetreibern zur Veröffentlichung zur Verfügung. Die Leistungen von RRDS umfassen die inhaltliche Erstellung (Texte, Bilder, Grafiken usw.), die Auswahl geeigneter Seitenbetreiber sowie das Projektmanagement bis zur Veröffentlichung des Beitrags. Eine besondere Variante ist das Brand-Mentioning: Hierbei werden Inhalte für den AUFTRAGGEBER auf externen Websites platziert, ohne dass eine Verlinkung geschuldet ist.
2.3. Unter dem Begriff SEA (Search Engine Advertising) bietet RRDS Dienstleistungen zur Konzeption geeigneter Werbeanzeigen, die Beratung hierzu sowie die Messung des Erfolgs der Maßnahmen an.
2.4. Die Dienstleistung „Content“ umfasst die Optimierung bestehender sowie die Erstellung neuer Inhalte, die zur Veröffentlichung auf eigenen Internetseiten des AUFTRAGGEBERS bestimmt sind.
2.5. Offsite-Seeding, Brand-Mentioning und Content werden als Werkleistung erbracht. Geschuldeter Erfolg ist beim Offsite-Seeding und Brand-Mentioning die Veröffentlichung des Beitrags auf der vereinbarten oder einer gleichwertigen Domain, beim Content die Lieferung eines Textes entsprechend dem vereinbarten Briefing (insbesondere Thema, Umfang, Keywords). Eine Korrekturrunde ist enthalten; stilistische oder geschmackliche Einwände begründen keinen Mangel. Beratungs-, Betreuungs- und SEA-Leistungen werden als Dienstleistung erbracht. Ein bestimmtes Ranking, eine bestimmte Sichtbarkeit oder ein bestimmter Traffic ist in keinem Fall geschuldet.
2.6. Die Entscheidung über die redaktionelle Einbettung und Gestaltung des Beitrags sowie über technische Link-Attribute liegt beim jeweiligen Seitenbetreiber. Ein bestimmtes Link-Attribut ist nur geschuldet, wenn es im Angebot ausdrücklich zugesagt ist. Dem AUFTRAGGEBER ist bekannt, dass bezahlte Verlinkungen den Richtlinien der Suchmaschinenbetreiber unterliegen und deren Bewertung sich jederzeit ändern kann.
3. Vertragsabschluss und Vertragsdurchführung
3.1. Sämtliche Angebote sowie Leistungs- und Preisangaben von RRDS sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen und Aufträge des AUFTRAGGEBERS bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung durch RRDS, beispielsweise in Form einer Auftragsbestätigung in Textform, durch Beginn der Leistungsausführung oder durch Ausstellung einer Rechnung.
3.2. Stellt sich nach Auftragserteilung heraus, dass sich der Leistungsumfang eines Pauschalangebots aufgrund veränderter Vorstellungen und Anforderungen des AUFTRAGGEBERS erheblich erweitert, ist RRDS berechtigt, ein Nachtragsangebot zu den zusätzlichen Leistungen vorzulegen. Reagiert der AUFTRAGGEBER innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang nicht auf dieses Angebot und beginnt RRDS in Kenntnis des AUFTRAGGEBERS mit der erweiterten Leistungserbringung, gilt das Nachtragsangebot als angenommen, sofern RRDS im Nachtragsangebot ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
3.3. RRDS ist befugt, Dritte (Erfüllungsgehilfen) mit der Erfüllung einzelner oder sämtlicher vertraglicher Verpflichtungen zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt im Namen und auf Rechnung von RRDS. RRDS übernimmt die Produktionsüberwachung und prüft das Ergebnis. Dem AUFTRAGGEBER ist es untersagt, Zahlungen unmittelbar an Subunternehmer von RRDS zu leisten.
4. Leistungs- und Lieferzeiten, Link-Garantie
4.1. Alle von RRDS angegebenen Termine und Fristen gelten ab dem Tag der Auftragsbestätigung oder – sofern vorgesehen – der Freigabe durch den AUFTRAGGEBER. Sie sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes oder ein Fixgeschäft vereinbart wurde.
4.2. Erfordert die Ausführung des Auftrags Informationen, Inhalte oder Freigaben des AUFTRAGGEBERS, beginnen Fristen erst ab deren vollständigem Eingang bei RRDS.
4.3. Verzögerungen infolge höherer Gewalt oder unvorhersehbarer, von RRDS nicht zu vertretender Umstände berechtigen RRDS, auch verbindlich vereinbarte Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit zu verlängern oder bei andauernder Unmöglichkeit hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4. RRDS informiert den AUFTRAGGEBER unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit einer Leistung sowie deren voraussichtliche Dauer. Können Leistungen endgültig nicht erbracht werden, erstattet RRDS das hierfür gezahlte Entgelt.
4.5. Links, die im Rahmen des Offsite-Seedings erstellt werden, gelten als „Lifetime-Links“ ohne festgelegtes Ablaufdatum. RRDS garantiert die Funktionsfähigkeit des Links für 365 Kalendertage ab Übermittlung des Link-Reports an den AUFTRAGGEBER. Funktionsfähigkeit bedeutet, dass der Link öffentlich und ohne Registrierung anklickbar ist. Die Garantie erfasst nicht das Link-Attribut, den Indexierungsstatus, redaktionelle Anpassungen des Beitrags durch den Seitenbetreiber sowie Fälle, in denen der Wegfall vom AUFTRAGGEBER zu vertreten ist (insbesondere Änderung oder Abschaltung der Ziel-URL ohne Weiterleitung, rechtswidrige Inhalte auf der Zielseite). Für Brand-Mentioning gilt die Garantie nicht.
4.6. Wird ein Link innerhalb der garantierten Laufzeit gelöscht oder ist er nicht mehr öffentlich zugänglich, hat der AUFTRAGGEBER nach seiner Wahl Anspruch auf einen gleichwertigen Ersatzlink oder auf Erstattung der für den betroffenen Link gezahlten Vergütung. Weitergehende Ansprüche wegen des Wegfalls eines Links sind vorbehaltlich Ziffer 8.1 ausgeschlossen.
4.7. RRDS übermittelt dem AUFTRAGGEBER nach Veröffentlichung einen Link-Report. Der AUFTRAGGEBER prüft den Report unverzüglich und zeigt Abweichungen vom Auftrag (insbesondere Domain, Ankertext, Ziel-URL) innerhalb von 14 Tagen nach Zugang in Textform an. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Anzeige, gilt die Leistung als vertragsgemäß abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB); RRDS weist im Link-Report auf diese Rechtsfolge hin.
5. Einzelaufträge und Vertragslaufzeit
5.1. Leistungen von RRDS werden grundsätzlich als Einzelaufträge erbracht (insbesondere Offsite-Seeding, Brand-Mentioning und Content). Ein Einzelauftrag endet mit vollständiger Leistungserbringung. Er begründet keine Laufzeit, verlängert sich nicht und bedarf keiner Kündigung.
5.2. Ein Dauerschuldverhältnis (z. B. monatliches Linkbuilding-Kontingent, laufende SEO- oder SEA-Betreuung) kommt nur zustande, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wird. Laufzeit und Kündigungsfristen richten sich dann nach dieser Vereinbarung.
5.3. Fehlt bei einem vereinbarten Dauerschuldverhältnis eine Laufzeitregelung, beträgt die Laufzeit 12 Monate ab Annahme des Auftrags durch RRDS. Sie verlängert sich um jeweils 6 Monate, sofern nicht eine PARTEI mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt.
5.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
6. Mitwirkungspflichten des AUFTRAGGEBERS, Referenznennung
6.1. Der AUFTRAGGEBER unterstützt RRDS bestmöglich, insbesondere durch zeitnahe und vollständige Bereitstellung aller für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben, Systemzugänge und Online-Accounts.
6.2. Kommt der AUFTRAGGEBER seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung in Textform mit angemessener Fristsetzung nicht nach, ist RRDS berechtigt, den Auftrag ohne weitere Fristsetzung zu kündigen und die bis dahin erbrachten Leistungen nach Ziffer 7.2 abzurechnen.
6.3. Mit Auftragserteilung räumt der AUFTRAGGEBER RRDS bis auf Widerruf das Recht ein, seinen Namen und sein Firmenlogo zu Referenzzwecken auf der Website sowie in Marketingmaterialien von RRDS zu verwenden. Der Widerruf ist jederzeit in Textform möglich.
6.4. Wesentliche Änderungen seines Unternehmens (z. B. Umfirmierung, Adressänderung, Rechtsformänderung, Änderung der USt-IdNr.) teilt der AUFTRAGGEBER RRDS unverzüglich mit.
6.5. Der AUFTRAGGEBER sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an den Domains und Webseiten verfügt, die Gegenstand eines Auftrags sind, oder mit Einverständnis des Berechtigten handelt. Auf Anforderung weist er dies RRDS in Textform nach.
6.6. Der AUFTRAGGEBER ist dafür verantwortlich, dass die Bewerbung und Verlinkung der von ihm benannten Zielseiten sowie die dort angebotenen Produkte und Dienstleistungen rechtlich zulässig sind (insbesondere nach UWG, HWG, HCVO, TabakerzG, GlüStV). Er stellt RRDS von Ansprüchen Dritter frei, die auf einem Verstoß hiergegen beruhen. Ziffer 8.5 gilt entsprechend.
7. Preise und Zahlungen
7.1. Alle Preise verstehen sich in Euro, netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
7.2. Die Leistungen von RRDS basieren auf einem zuvor in Textform erstellten Angebot oder der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste. Wird die Leistungserbringung durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des AUFTRAGGEBERS abgebrochen oder beendet der AUFTRAGGEBER den Auftrag vorzeitig, erfolgt die Abrechnung der bis dahin erbrachten Leistungen auf Grundlage der Preisliste oder nach billigem Ermessen von RRDS (§ 315 BGB) zu marktüblichen Stundensätzen. Erfolgte die Beauftragung auf Basis eines Angebots in Textform, darf die Abrechnung die Angebotssumme nicht überschreiten. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
7.3. RRDS stellt dem AUFTRAGGEBER für die beauftragten Leistungen eine Rechnung aus. Sofern kein abweichendes Zahlungsziel vereinbart wurde, ist diese ohne Abzug sofort fällig und durch Überweisung auf das von RRDS angegebene Geschäftskonto zu begleichen. Bei Zahlungsverzug schuldet der AUFTRAGGEBER Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB; die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
7.4. RRDS ist berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen und mit der Leistungserbringung erst nach vollständigem Zahlungseingang sowie Übermittlung aller erforderlichen Daten zu beginnen.
7.5. Der AUFTRAGGEBER kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht für Gegenansprüche des AUFTRAGGEBERS aus demselben Vertragsverhältnis.
7.6. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AUFTRAGGEBER nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen. Teilleistungen dürfen gesondert abgerechnet werden. Eine Zahlung gilt als erfolgt, sobald der Betrag dem Konto von RRDS gutgeschrieben ist.
7.7. Gerät der AUFTRAGGEBER trotz Mahnung mit angemessener Nachfrist in Zahlungsverzug, ist RRDS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. ihn zu kündigen. Unabhängig davon kann RRDS während des Verzugs die Erbringung weiterer Leistungen bis zur Begleichung der offenen Forderungen verweigern.
8. Haftung
8.1. RRDS haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von RRDS, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer übernommenen Garantie (insbesondere Ziffer 4.5) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet RRDS begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der AUFTRAGGEBER regelmäßig vertrauen darf.
8.3. Im Übrigen ist die Haftung von RRDS für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von RRDS.
8.4. Für die inhaltliche Richtigkeit von Texten, Daten und Bildern, die der AUFTRAGGEBER bereitstellt, übernimmt RRDS keine Verantwortung.
8.5. Werden durch vom AUFTRAGGEBER bereitgestellte Inhalte oder Vorgaben Rechte Dritter verletzt, stellt der AUFTRAGGEBER RRDS auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit er die Verletzung zu vertreten hat.
8.6. Inhalte, die RRDS für eigene Internetseiten des AUFTRAGGEBERS erstellt, prüft der AUFTRAGGEBER vor Veröffentlichung auf sachliche Richtigkeit. Die rechtliche Verantwortung für Inhalte auf seinen eigenen Internetseiten trägt der AUFTRAGGEBER.
8.7. Eine Prüfung der Internetseiten des AUFTRAGGEBERS auf Konformität mit Suchmaschinenrichtlinien gehört nicht zu den Pflichten von RRDS, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
8.8. Für Auswahl und Einsatz von Suchbegriffen, Keywords und zu optimierenden Begriffen haftet RRDS nicht, auch wenn diese auf einem Vorschlag von RRDS beruhen, es sei denn, der Vorschlag erfolgte vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaft.
8.9. Im Rahmen von SEA-Kampagnen haftet RRDS nicht für negative Entwicklungen bei Ranking, Conversion-Rate, Klickzahlen oder Umsatz, die auf das Verhalten von Nutzern zurückzuführen sind.
8.10. Änderungen der Sichtbarkeit von Webseiten in Suchmaschinen, die Nichtveröffentlichung eines Beitrags durch einen Seitenbetreiber sowie eine De-Indexierung oder sonstige Maßnahme eines Suchmaschinenbetreibers begründen keine Ansprüche gegen RRDS, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von RRDS vorliegt. Dem AUFTRAGGEBER ist bekannt, dass die Position seiner Webseiten sich jederzeit ändern kann und frühere Optimierungsmaßnahmen ihre Wirkung verlieren können.
8.11. Ansprüche des AUFTRAGGEBERS auf Schadensersatz verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Ziffer 8.1; hierfür gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
9. Urheberrechtliche Nutzungsrechte
9.1. Die Urheber- und Nutzungsrechte an von RRDS gelieferten Texten und grafischen Arbeiten verbleiben bei RRDS bzw. den jeweiligen Urhebern, soweit sie nicht nach dieser Ziffer 9 eingeräumt werden. Bildmaterial Dritter wird von RRDS für den vorgesehenen Zweck lizenziert.
9.2. An Inhalten, die für die eigenen Internetseiten des AUFTRAGGEBERS erstellt werden (Ziffer 2.4), räumt RRDS dem AUFTRAGGEBER mit vollständiger Zahlung der Vergütung ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung ein. Ein ausschließliches Nutzungsrecht oder ein Bearbeitungsrecht wird nur eingeräumt, wenn dies im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. RRDS wird für den AUFTRAGGEBER erstellte Inhalte nicht selbst anderweitig verwerten. Lizenzen an Bildmaterial Dritter werden im vertraglich vorgesehenen Umfang auf den AUFTRAGGEBER übertragen.
9.3. An Beiträgen, die im Rahmen des Offsite-Seedings für Internetseiten Dritter erstellt werden, erhält der jeweilige Seitenbetreiber ein einfaches Nutzungsrecht zur Veröffentlichung. Der AUFTRAGGEBER erhält an diesen Beiträgen keine Nutzungsrechte; insbesondere ist er nicht berechtigt, den Beitrag ganz oder in Teilen auf eigenen Seiten zu veröffentlichen.
9.4. An Entwürfen, Korrekturabzügen, Rohdaten und Arbeitsunterlagen erhält der AUFTRAGGEBER keine Nutzungsrechte, sofern nichts anderes in Textform vereinbart ist. RRDS schuldet nicht die Herausgabe von Zwischenschritten.
9.5. Stellt der AUFTRAGGEBER Inhalte zur Verfügung, räumt er RRDS die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein, einschließlich des Bearbeitungs- und Vervielfältigungsrechts sowie – bei Inhalten für Internetseiten Dritter – des übertragbaren Rechts zur Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung. Der AUFTRAGGEBER versichert, über diese Rechte zu verfügen.
9.6. RRDS ist berechtigt, bei Recherche, Entwurf und Lektorat KI-gestützte Werkzeuge einzusetzen. Soweit Inhalte oder Teile davon mangels persönlicher geistiger Schöpfung keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, beschränkt sich die Rechtseinräumung auf die schutzfähigen Bestandteile. RRDS gewährleistet nicht die urheberrechtliche Schutzfähigkeit erstellter Inhalte. Der AUFTRAGGEBER kann den Einsatz von KI bei Beauftragung in Textform ausschließen.
10. Datenschutz
10.1. RRDS erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des AUFTRAGGEBERS ausschließlich zur Vertragsabwicklung unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Leistungserbringung oder zur Zahlungsabwicklung erforderlich ist.
10.2. Soweit RRDS im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf Systeme des AUFTRAGGEBERS erhält und dabei personenbezogene Daten im Auftrag des AUFTRAGGEBERS verarbeitet, schließen die PARTEIEN vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. RRDS stellt hierfür ein Muster bereit.
10.3. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung von RRDS in ihrer jeweils aktuellen Fassung, abrufbar unter rrds.de/datenschutz/.
11. Geheimhaltung
11.1. Die PARTEIEN verpflichten sich, alle Kenntnisse über die jeweils andere PARTEI und deren Geschäftstätigkeit, die im Zusammenhang mit einem Auftrag bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und ihre Mitarbeiter sowie eingesetzte Dritte entsprechend zu verpflichten. Als vertraulich gelten insbesondere die von RRDS genannten Seitenbetreiber, deren Konditionen sowie die Preise und Angebote von RRDS; diese sind Geschäftsgeheimnisse von RRDS im Sinne des GeschGehG. Die Referenznennung nach Ziffer 6.3 und die Nennung des AUFTRAGGEBERS gegenüber Seitenbetreibern und Erfüllungsgehilfen zum Zweck der Vertragserfüllung verletzen diese Pflicht nicht.
11.2. Die Geheimhaltungspflicht gilt für Geschäftsgeheimnisse zeitlich unbefristet, für sonstige vertrauliche Informationen bis zum Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.
11.3. Die Verpflichtungen nach Ziffer 11.1 gelten nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich zugänglich sind oder ohne Verstoß gegen diese Ziffer werden, der empfangenden PARTEI bereits bekannt waren, von einem hierzu berechtigten Dritten erlangt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen; im letzten Fall informiert die betroffene PARTEI die andere PARTEI unverzüglich in Textform.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von RRDS in Zell (Mosel).
12.3. Ist der AUFTRAGGEBER Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von RRDS. RRDS ist berechtigt, den AUFTRAGGEBER auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
12.4. Der AUFTRAGGEBER darf Rechte aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung von RRDS in Textform übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
12.5. Vertragssprache ist Deutsch. Fremdsprachige Fassungen dieser AGB oder sonstiger Vertragsdokumente dienen nur der Information; bei Abweichungen geht die deutsche Fassung vor.
12.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12.7. Änderungen und Ergänzungen eines Auftrags oder dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.